Solidaritätskreis Felix Weitenhagen 8. Dezember 2021
Bericht vom Prozess des Betriebsrat Felix Weitenhagen gegen 7 Abmahnungen von Siemens
Starke Solidarität beim Prozess gegen Behinderung von Betriebsratsarbeit bei
Siemens/Siemens Energy. Betriebsrat Felix Weitenhagen widerlegt die diffamierenden
Anschuldigungen von Siemens und Siemens Energy aus 7 Abmahnungen. Außerdem
wichtiger Sieg für die Berliner Kollegen der Firma Gorillas für ihr Betriebsratsrecht.
Es war ein Tag der Arbeitersolidarität. Am Berliner Arbeitsgericht hatten sich am 17.11.21
zu dem Prozess 30 Arbeiter, darunter von Schaltwerk Spandau und der Turbine aus Moabit,
Gewerkschafter und Unterstützer aus einem breiten Spektrum versammelt. Die klare
Forderung war: „Weg mit den 7 Abmahnungen von Siemens Energy gegen den Betriebsrat
Felix Weitenhagen und Schluss mit der Behinderung von Betriebsrats- und
Gewerkschaftsarbeit“. Dazu gab es mehrere Solidaritätsgrüße. Die Solidaritätskundgebung
verband sich auch mit den kämpferischen Kollegen der Firma Gorillas, die für eine
Betriebsratsgründung am selben Vormittag einen siegreichen Prozess führten. Im Prozess
gegen die 7 Abmahnungen sprachen Anwesende im Verhandlungsraum von einem Sieg für
den Betriebsrat Felix Weitenhagen. Das Urteil des Arbeitsgerichts ist noch nicht
veröffentlicht.
Das Gericht stellte zu Beginn an Siemens die Frage, warum 6 Abmahnungen aus einem
Zeitraum von mehreren Monaten in einem Personalgespräch im März 2020 erteilt wurden,
erhielt dafür aber von Siemens keine nachvollziehbare Erklärung. Betriebsrat Felix
Weitenhagen erläuterte, dass seine konsequente Kritik vom Standpunkt der
Belegschaftsinteressen in dem Zeitraum der Abspaltung des Energy-Bereichs von Siemens
der wesentliche Ausgangspunkt für die zahlreichen Repressionen der Geschäftsleitung war.
Die von ihm prognostizierte Arbeitsplatzvernichtung durch die Abspaltung wird inzwischen
umgesetzt: 2.600 in Deutschland, 602 davon in der Moabiter Turbinenfabrik. Der ganze
Fall ist wie eine Wiederholung der Abmahnungen von 2015/16, die Betriebsrat Weitenhagen
erhielt, als er sich aktiv mit vielen Kollegen erfolgreich gegen die Einführung der
Wochenendarbeit im Schaltwerk einsetzte. Alle Abmahnungen hatte das Gericht kassiert.
Betriebsrat Felix Weitenhagen widerlegte in der Verhandlung sachlich und überzeugend alle
Falschbehauptungen in den Abmahnungen. So werde seine Betriebsratstätigkeit behindert
durch Verwehrung eines Computer-Arbeitsplatzes und 6 Abmahnungen auf einmal zeigen
den Charakter eines Einsch¨chterungsversuch gegen¨ber einem kämpferischen
Gewerkschafter und seinen Kollegen. Er erhält auch wegen seiner Betriebsratstätigkeit
keine berufliche Qualifizierung und die entsprechende Entgeltstufe. Des weiteren werden
ihm in übler Weise diffamierende Behauptungen unterstellt und es wurde ihm verboten,
seine Kollegen über die Abmahnungen zu informieren.
Durch gr¨ndliches Nachfragen des Gerichts zeigte sich, wie wenig Kenntnis die Vertreter
von Siemens über Herrn Weitenhagens Bedingungen für seinen Arbeitsplatz und seine
Betriebsratsarbeit haben und so konnte es unsachliche Argumente von Siemens
zurückweisen. Das Gericht gab Siemens Energy den Auftrag, einen abschließbaren
Computerarbeitsplatz in der Abteilung zur Verfügung zu stellen, der zu jederzeit zugänglich
ist und gab Hinweise für eine tarifgerechte Einstufung.
Das Gericht verteidigt die Meinungsfreiheit, die auch im Betrieb gilt.
Nach soviel Infragestellung der Begründungslage für die Abmahnungen suchte der Anwalt
des Verbandes Metall und Elektroindustrie (VME) Berlin Brandenburg seine Flucht in
spekulativen antikommunistischen Behauptungen. Er versuchte die Abmahnungen und den
Solidaritätskreis als Inszenierungen der Arbeiterpartei MLPD darzustellen. Das Gericht wies
auch dies als unsachgemäß zurück, da es nichts mit den genannten
Abmahnungsbegründungen zu tun habe. Ausdrücklich stellte es fest, dass weltanschauliche
Fragen keine Berücksichtigung bei der Urteilsfindung fänden und es verwies auf die
grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit (Artikel 3 und 4 Grundgesetz), die auch ihre
Gültigkeit im Betrieb hat!
Somit wurde die Motivation der Firma Siemens deutlich. Jede mögliche „Störung“ der
Profitmaximierung muss verhindert, eine Spaltung in der Belegschaft versucht werden und
eine Weltanschauung der Arbeiterbewegung bekämpft werden, die eine Alternative zum
kapitalistischen Krisengeschehen ist.
Der Solidaritätskreis stellt fest:
1. Wer hat die insgesamt 14 Abmahnungen auf unhaltbarer Grundlage „inszeniert“, Herr
Weitenhagen, der Solidaritätskreis oder Siemens?
2. Wir kämpfen mit Felix Weitenhagen für die Forderung “Weg mit allen Abmahnungen des
Betriebsrats Felix Weitenhagen und Beendigung der Behinderung der Betriebsrats- und
Gewerkschaftsarbeit.“
3. Jeder der diesen Kampf unterst¨tzen will, kann auf antifaschistischer Grundlage
mitarbeiten.
4. Der Solidaritätskreis ist überparteilich, finanziell unabhängig und wir finanzieren unsere
Arbeit selbst aus Spenden.
Der Solidaritätskreis bedankt sich für die vielfältige Solidarität, für die Prozessunterstützung
durch den DGB und IGM Berlin und die Berichterstattung. Wer diesen Kampf gegen
Mobbing und die Behinderung der Betriebsratsarbeit bei Siemens unterstützen will, kann
sich gerne an den Solidaritätskreis wenden und sollte sich in der Gewerkschaft organisieren.
In einer Solidaritätserklärung von Kollegen von Siemens Energy Berlin heißt es:
„Wir haben dich bei deinen mehrfachen Besuchen bei unseren Streiks und Protestaktionen
vor den Toren der Turbinenfabrik über die Jahre hinweg immer als solidarischen und
kämpferischen Gewerkschafter erlebt. Es hat uns auch sehr gefreut, dass du Dich 2019 als
einer der ganz wenigen Betriebsräte im Siemens – Konzern entschieden gegen die
Abspaltung des Energy – Bereichs gestellt hast.
1000 Kollegen hatten damals bei uns auf dem Werkshof ebenfalls gegen die Abspaltung
gestimmt. Denn es war sonnenklar, dass diese Abspaltung nur einen einzigen Zweck hatte:
Profitsteigerung auf dem R¨cken der Konzernbelegschaft.
(...) Lieber Felix, lass Dich weiterhin nicht unterkriegen! Wir brauchen gradlinige und
konsequent auf der Seite der Belegschaft stehende Betriebsräte wie Dich."
Mehr Informationen sind auf www.solikreis-felix-weitenhagen.de zu finden. Kontakt: H. Gerecke: solikreis-f.weitenhagen@posteo.de
An Kolleginnen und Kollegen, die DGB Gewerkschaften und Journalisten
Siemens steht wegen der Behinderung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit vor Gericht. Der aktive IGM' ler und langjährige Betriebsrat Felix Weitenhagen im Siemens Schaltwerk, jetzt Siemens Energy, klagt mit dem DGB gegen 7 Abmahnungen, die er 2020 erhalten hat.
Nicht zufällig erfolgten die Abmahnungen genau zu dem Zeitraum, als Hr. Weitenhagen sich gegen die weitere Aufspaltung der Siemensbelegschaft und dem damit zu erwartenden Arbeitsplatzabbau bei Siemens Energy eingesetzt hat. Der Beschluss zur Vernichtung von 2600 Arbeitsplätzen und die begonnene Umsetzung in Deutschland bestätigen die Richtigkeit dieser Einschätzung.
In den Abmahnungen wird Hr. Weitenhagen gravierendes Fehlverhalten unterstellt. Dass es eigentlich um etwas anderes geht, zeigt der Blick auf die letzten fünf Jahre, in denen er im Zusammenhang mit seiner gewerkschaftlichen Arbeit 14 Abmahnungen erhalten hat. 6 Abmahnungen mussten bereits von Siemens zurückgezogen werden.
In den im Prozess zu verhandelnden 7 Abmahnungen wird die gewerkschaftliche Betätigung untersagt, die Nutzung eines PC für die Betriebsratsarbeit verweigert und werden verleumderische Behauptungen verbreitet, um Felix und sein Ansehen in Betrieb und Gewerkschaft zu beschädigen.
Es sind Methoden der Unterdrückung von gewerkschaftlicher und politischer Betätigung bei Siemens und Siemens Energy, die demokratische Rechte unzulässig einschränken. Solche Methoden werden seit einigen Jahren als „Union Busting“ international eingesetzt, um die „freie“ Ausbeutung durchzusetzen. In vielen Betrieben gibt es solche Formen der Unterdrückung von Beschäftigten. Dabei werden Grundrechte und Persönlichkeitsrechte verletzt und negative Folgen für die Gesundheit in Kauf genommen.
Es soll damit in den Betrieben eine Atmosphäre der Angst, des Misstrauens und Duckmäusertums geschaffen werden. Dagegen zeigen die letzten Jahre, wie international die Solidarität und Bereitschaft zu kämpfen unter den Menschen gewachsen ist.
Der Solidaritätskreis unterstützt den gemeinsamen Kampf gegen jede Form des politischen Mobbings und Union Bustings. Arbeiter/innen und Angestellte brauchen freie gewerkschaftliche und politische Betätigung. Schluss mit den Abmahnungsschikanen gegen Felix Weitenhagen. Behinderung von Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit muss bestraft werden. Werdet Mitglied der DGB Gewerkschaften und kämpft um die demokratischen Rechte gegen eine Rechtsentwicklung.
Kolleginnen und Kollegen und der Solidaritätskreis treffen sich bereits um 9:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht. Die demokratische Öffentlichkeit und Journalisten sind willkommen.
Mehr Informationen sind auf www.solikreis-felix-weitenhagen.de zu finden.
Kontakt: H. Gerecke: solikreis-f.weitenhagen@posteo.de
Solidaritätskreis Felix Weitenhagen
Berlin 25.05.21
An Kolleginnen und Kollegen,
die DGB Gewerkschaften und Journalisten,
Prozesstermin: 02. Juni, 12:30 Uhr
Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin
Siemens steht wegen der Behinderung von Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit vor Gericht. Der aktive IGM' ler und langjährige Betriebsrat Felix Weitenhagen im Siemens Schaltwerk klagt mit dem DGB gegen 7 Abmahnungen, die er 2020 erhalten hat.
Nicht zufällig erfolgten die Abmahnungen im Zeitraum, als Felix Weitenhagen sich gegen die weitere Aufspaltung der Siemensbelegschaft und den damit verbunden Arbeitsplatzabbau bei Siemens Energy eingesetzt hat. Was unter vielen Kollegen auf Zustimmung traf.
In den Abmahnungen wird Felix Weitenhagen gravierendes Fehlverhalten unterstellt. Dass es eigentlich um etwas anderes geht, zeigt der Blick auf die letzten fünf Jahre, in denen er im Zusammenhang mit seiner gewerkschaftlichen Arbeit 14 Abmahnungen erhalten hat.
6 Abmahnungen mussten bereits von Siemens zurückgezogen werden.
In den im Prozess zu verhandelnden 7 Abmahnungen wird die gewerkschaftliche Betätigung untersagt, die Nutzung eines PC für die Betriebsratsarbeit verweigert und werden verleumderische Behauptungen verbreitet, um Felix und sein Ansehen in Betrieb und Gewerkschaft zu beschädigen.
Es sind Methoden der Unterdrückung von gewerkschaftlicher und politischer Betätigung bei Siemens und Siemens Energy, die demokratische Rechte unzulässig einschränken. Solche Methoden werden seit einigen Jahren als „Union Busting“ international eingesetzt, um die „freie“ Ausbeutung durchzusetzen. In vielen Betrieben gibt es solche Formen der Unterdrückung von Beschäftigten. Dabei werden Grundrechte und Persönlichkeitsrechte verletzt und negative Folgen für die Gesundheit werden in Kauf genommen.
Es soll damit in den Betrieben eine Atmosphäre der Angst, des Misstrauens und Duckmäusertums geschaffen werden. Dagegen zeigen die letzten Jahre, wie international die Solidarität und Bereitschaft zu Kämpfen unter den Menschen gewachsen ist.
Der Solidaritätskreis unterstützt den gemeinsamen Kampf gegen jede Form des politischen Mobbings und Union Busting. Arbeiter/innen und Angestellte brauchen freie gewerkschaftliche und politische Betätigung. Schluss mit den Abmahnungsschikanen gegen Felix Weitenhagen. Behinderung von Gewerkschafts- und Betriebsratsarbeit muss bestraft werden. Werdet Mitglied der DGB Gewerkschaften und kämpft um die demokratischen Rechte gegen eine Rechtsentwicklung.
Kolleginnen und Kollegen und der Solidaritätskreis treffen sich bereits um 12 Uhr vor dem Arbeitsgericht. Die demokratische Öffentlichkeit und Journalisten sind willkommen.
Mehr Informationen sind auf www.solikreis-felix-weitenhagen.de zu finden.
Kontakt: H. Gerecke: Soli-F.Weitenhagen@Posteo.de